Connect with us

Kolumnisten

Steuerparadies Türkei? Eine kritische Würdigung aus deutscher Sicht

Ayşem Heigl

Published

on

Aysem Heigl | Steuerberaterin

Die aktuell diskutierten Steueranreize für Zuziehende in der Türkei – insbesondere eine
mögliche weitgehende Steuerfreiheit über viele Jahre – wirken auf den ersten Blick wie
ein attraktives Modell, um international mobile Steuerpflichtige anzuziehen. Aus
deutscher Perspektive zeigt sich jedoch bei näherer Betrachtung, dass die tatsächlichen
Vorteile deutlich eingeschränkt sind und maßgeblich von den individuellen steuerlichen
Verhältnissen abhängen.

Zentral ist dabei das deutsche Welteinkommensprinzip. Personen, die
in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen
der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies führt dazu, dass sämtliche Einkünfte –
unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt werden – der deutschen
Besteuerung unterliegen. Vor diesem Hintergrund entfalten ausländische
Steuervergünstigungen regelmäßig keine unmittelbare Wirkung, solange die steuerliche
Ansässigkeit in Deutschland fortbesteht. Selbst eine vollständige Steuerbefreiung in der
Türkei würde in diesen Fällen nicht zu einer Entlastung führen, da Deutschland weiterhin
das Besteuerungsrecht ausübt. Mangels tatsächlicher Steuerzahlung im Ausland
scheidet zudem eine Anrechnung aus, sodass die deutsche Steuerlast ungekürzt
bestehen bleibt.

Auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei führt
insoweit zu keiner abweichenden Beurteilung. Zwar regelt das Abkommen die
Zuweisung von Besteuerungsrechten und dient der Vermeidung einer
Doppelbesteuerung, doch knüpft es maßgeblich an die steuerliche Ansässigkeit an.
Solange eine Person nach den abkommensrechtlichen Kriterien – etwa aufgrund des
Mittelpunkts der Lebensinteressen – weiterhin als in Deutschland ansässig gilt, verbleibt
das umfassende Besteuerungsrecht bei Deutschland. Die im Ausland gewährten
Steuervergünstigungen laufen in diesen Fällen faktisch ins Leere.

Ein steuerlicher Vorteil kann sich daher nur ergeben, wenn eine tatsächliche und
nachhaltige Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit in die Türkei erfolgt. Dies setzt
voraus, dass sowohl der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben als auch der
Lebensmittelpunkt eindeutig ins Ausland verlagert wird. Die Anforderungen hierfür sind
hoch und werden von der Finanzverwaltung im Einzelfall sorgfältig geprüft. Bereits
fortbestehende persönliche oder wirtschaftliche Bindungen nach Deutschland können
dazu führen, dass weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht angenommen wird.

Die praktischen Auswirkungen lassen sich anhand typischer Fallkonstellationen
verdeutlichen. Ein Angestellter, der formal einen Aufenthalt in der Türkei begründet, aber
weiterhin für einen deutschen Arbeitgeber tätig ist und enge Bindungen nach
Deutschland unterhält, wird steuerlich häufig weiterhin in Deutschland erfasst. Auch bei
unternehmerischen Tätigkeiten kann Deutschland sein Besteuerungsrecht behalten,
etwa wenn weiterhin inländische Betriebsstätten bestehen oder wesentliche
wirtschaftliche Aktivitäten im Inland stattfinden. Gleiches gilt für Investoren mit
inländischen Einkunftsquellen: Mieteinnahmen aus in Deutschland belegenen
Immobilien unterliegen unabhängig vom Wohnsitz stets der deutschen Besteuerung.

Selbst bei einem konsequenten Wegzug endet die steuerliche Anknüpfung an
Deutschland nicht zwingend vollständig. Neben möglichen Wegzugsbesteuerungen
sieht das deutsche Steuerrecht mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ein
Instrument vor, das insbesondere bei fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen im
Inland greift. In diesen Fällen können bestimmte Einkünfte auch noch Jahre nach dem
Wegzug der deutschen Besteuerung unterliegen. Dies betrifft beispielsweise
Steuerpflichtige, die weiterhin erhebliche Beteiligungen, Vermögenswerte oder
Einkünfte mit Deutschlandbezug halten.

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich daher, dass die steuerliche Attraktivität der Türkei
für deutsche Steuerpflichtige differenziert zu beurteilen ist. Die bloße Existenz
großzügiger Steuervergünstigungen im Ausland führt nicht automatisch zu einer
effektiven Steuerersparnis. Entscheidend ist vielmehr, ob eine steuerlich wirksame und
dauerhaft angelegte Verlagerung der Ansässigkeit gelingt und in welchem Umfang
weiterhin Anknüpfungspunkte zum deutschen Steuerrecht bestehen. Ohne einen klaren
und vollständigen Wegzug sowie die Reduzierung inländischer Bindungen bleibt die
erhoffte steuerliche Entlastung in vielen Fällen aus

Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Are you human? Please solve:Captcha


Neueste Nachrichten

Kolumnisten1 Woche ago

Von Mesopotamien nach Oxford: Mein Weg zum „Cross Border Leadership Award“

Yeşim Çevik | Deutschland-Repräsentant von trbusiness.de Wenn Grenzen verschwimmen, schaffen Führung, Innovation und Haltung Räume für neues Denken. Dass meine...

Wirtschaft1 Woche ago

Wer einen Markt aufgebaut hat, besitzt ihn nicht | Analyse

Über Jahrzehnte haben türkische Unternehmer den Halal- und Ethno-Food-Markt in Deutschland aufgebaut und geprägt. Doch neue Wettbewerber, veränderte Konsumgewohnheiten und...

Kolumnisten2 Wochen ago

Wie global muss ein Startup denken, bevor es global wird?

Yeşim Çevik | Deutschland-Repräsentant von trbusiness.de Diese Frage nehme ich aus Seoul mit. In diesem Jahr war ich bereits bei...

Jobs der neuen Generation2 Wochen ago

Metehan Türkay: “Das echte Leben ist viel lustiger als meine Inhalte”

Auf der einen Seite B2B-Vertriebsprozesse von über 140 Unternehmen, auf der anderen Seite Social-Media-Inhalte, die die Klischees der Startup-Welt aufs...

Genel4 Wochen ago

Aslı Gümüşel:„Sichtbarkeit verkauft die erste Flasche, das Produkt die zweite“

Aslı Gümüşel, die Ashley Joy in 15 Länder gebracht hat, sprach mit Trbusiness.de über ihre unternehmerische Reise, die unsichtbaren Hürden...

Kolumnisten1 Monat ago

Türkei startet KI-Revolution: 1 Billionen TL Investment in die technologische Zukunft

Yesim Cevik | Deutschland-Repräsentant von trbusiness.de Wenn ich auf die globale Startup- und Venture-Capital-Szene blicke, zeigt sich ein eindeutiges Bild:...

Kolumnisten1 Monat ago

Wenn der Franchisevertrag endet: Marke, Kunden, Standort

Dr. Hasan Isik | Rechtsanwalt für Arbeits- und Wirtschaftsrecht In der Beratungspraxis sehe ich ein Muster, das sich fast jedes...

Ramada by Wyndham Istanbul Old City Genel Müdürü Abdullah Şancı trbusiness.de röportajı. Ramada by Wyndham Istanbul Old City Genel Müdürü Abdullah Şancı trbusiness.de röportajı.
Interview2 Monaten ago

Zeitlose Erfahrung im Herzen der Stadt

Abdullah Şancı, General Manager des Ramada by Wyndham Istanbul Old City, sprach mit trbusiness.de über die sich verändernde Dynamik des...

Kolumnisten2 Monaten ago

Türkisches KI-Startup erhält 3,2 Mio. US-Dollar Digitalisierung der Logistik

Yesim Cevik | Deutschland-Repräsentant von trbusiness.de Das im Jahr 2025 gegründete Münchner Startup 5U AI hat in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde unter...

Kolumnisten2 Monaten ago

Warum gewinnt das beste Angebot nicht?

Onur Kurtay | Gründer des Nexon Global Strategy Office Jahrelang gab es in den Köpfen türkischer Exporteure eine feste Gleichung:...